Unter Dienstunfällen versteht man plötzlich von außen auftretende Körperschädigungen im ursächlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit. Dazu zählen auch Unfälle am Weg zur Dienststelle und nach Hause (Wegunfall).
Seit 2006 werden von der Personalvertretung sämtliche Unfälle erfasst und aufgezeichnet. Auf Anregung des Arbeitssicherheitsausschusses werden seit 2010 auch die Ausfalltage mit einbezogen.
In die Übersicht über Anzahl, Art und Häufigkeit kann in der Personalvertretung Einsicht genommen werden.