Die Agenden der Sicherheitsfachkraft werden von Markus Gruber vom TÜV Austria wahrgenommen.
Aufgaben der Sicherheitsfachkraft
Sicherheitsfachkräfte haben Dienstgeber, Bediensteten, Personalvertretungsorgane und die Kommission auf dem Gebiet
- des Gesundheitsschutzes,
- der - auf die Arbeitsbedingungen bezogenen - Gesundheitsförderung und
- der menschengerechten Arbeitsgestaltung
zu beraten und den Dienstgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.
Die Sicherheitsfachkräfte sind erforderlichenfalls beizuziehen:
- bei der Planung von Arbeitsstätten;
- bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln;
- bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen;
- bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen;
- in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes;
- bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren;
- bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung;
- bei der Organisation der Unterweisung und
- bei Durchführung der Information
- in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung und
- bei der Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung